4. Lockdown
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!
In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Gemäß § 7 (6) 12. der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vom 21.11.2021 ist das Betreten von Gartenbaubetrieben für Kunden gestattet.
22.11.2021